Bitte besuchen Sie unser neues Layout - Bildjournalisten

Was Bildjournalisten zu Karneval machen

Heike Rost ist freie Fotojournalistin. Wir fragten sie, was Bildjournalisten zu Karneval machen.

DJV: Frau Rost, was machen freie Bildjournalisten zur Karnevalszeit?

Rost: Man flüchtet und widmet sich wichtigeren Dingen. Inhaltlicher Arbeit, Computer pflegen und Büro aufräumen.

DJV: Warum fotografieren Sie nicht in den Festzelten?

Rost: Das habe ich zehn Jahre gemacht. Deshalb ist das für mich weitgehend spannungsfrei. Außerdem brauche ich das nicht wirklich, dass mir jemand zum fünfhundertsten Male auf die Kameralinse fasst und brüllt: “Noch ein Fotograf!”

DJV: Das Publikum, das Hauptproblem?

Rost: Das Hauptproblem ist das Bier in den Festzelten. Wenn Ihnen das auf die Geräte kommt, können Sie das kaum mehr reparieren. Und Sie schleppen ja immer Geräte im Wert von mehreren tausend Euro mit sich herum.

DJV: Vielen Dank für das Kurzinterview.

PS: Heike Rost bloggt auch. Und zwar hier.

DJV-Berlin gegen Festnahme eines Pressefotografen

Der DJV Berlin protestiert gegen die Festnahme eines Pressefotografen in Berlin.

Fotograf und Filmer auf RTL

Eine Reportage über die Arbeit des TV-Filmers Michael Stich und des Zeitungsfotografen Rainer Dröse - auf RTL, Montag, 04.02.,  23:30 - 00:00 Uhr. Mehr dazu hier.
 

Links in Sachen Capa-Negative

Der Fund der Capa-Negative aus den 30er Jahren ist in vielen Fotoblogs bereits vermeldet worden. Der Bildermann hat für uns jetzt einige Links in dieser Sache zugeschickt:

Den gesendeten Radio-Beitrag vom Deutschladfunk als mp3 nachhören:

http://ondemand-mp3.dradio.de/file/dradio/2008/01/28/dlf_20080128_1747_d891fc6d.mp3

Den gesendeten Radio-Beitrag vom Deutschladfunk nachlesen:

http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kulturheute/731490/

Siehe auch: Spiegel-Online

(http://www.spiegel.de/kultur/gesellschaft/0,1518,531661,00.html)

oder Stern.de

(http://www.stern.de/unterhaltung/fotografie/:Negative-Der-Gral-Capas-Werk/609265.html)

 

(Infos zusammengestellt von bildermann.de)

Weniger gute Bilder (III) - taz "Endlich"

Hier ist dem Bildredakteur und seinem Monteur die Kreativität wohl eher durchgegangen. Dass der Tod ein "Tabu" sei, war mir noch nie bewusst, aber vielleicht habe ich in meiner Kindheit einfach zu viele Kastanien auf dem Friedhof gesammelt. Dass man zur Behandlung des Schein-Tabu-Themas Tod aber gleich ein Kinderbild mit Knochen anpinselt und auf den Titel bringt, wo doch die Angst vor dem Kindstod kein "Tabu" ist, sondern alltägliche Angst aller Eltern von Kleinkindern, die man/frau durch ein Titelbild nicht noch pushen muss, kann nicht als Redaktionsversehen bewertet werden, sondern -versagen. Note: 6.

Film und Foto vor Gericht zulässig

Film-(und Foto-)Aufnahmen sind im Gerichtssaal vor Beginn der mündlichen Verhandlung grundsätzlich erlaubt. Die Anwesenheit von Journalisten darf vom Gericht nicht mit dem Hinweis auf Platzprobleme abgelehnt werden, weil die Bildung eines Berichterstattungspools möglich ist. Sofern eine Bildberichterstattung die Teilnehmer des Verfahrens deren Persönlichkeitsrechte, Sicherheit oder Resozialisierungsaussichten gefährden kann, ist der Ausschluss von Bildberichterstattern zulässig. Solche Gefahren müssen aber auf der Hand liegen. Zudem ist der Ausschluss im Regelfall dadurch vermeidbar, dass das Gericht die Anonymisierung der Bildaufnahmen solcher Personen anordnet, die Anspruch auf besonderen Schutz haben, oder Anweisungen zu Standort, Zeit, Dauer und Art der Aufnahmen gibt. Das hat das Bundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 19. Dezember 2007 – 1 BvR 620/07 – entschieden, über den mit Pressemitteilung von heute informiert wurde.



Und weil sie so schön sind, die Gründe noch einmal im O-Ton:


"Die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen wird durch die Anwesenheit der Medien und deren Berichterstattung grundsätzlich gefördert. Ebenso liegt es im Interesse der Justiz, mit ihren Verfahren und Entscheidungen auch im Hinblick auf die Durchführung mündlicher Verhandlungen öffentlich wahrgenommen zu werden. Zur Art und Intensität öffentlicher Wahrnehmung trägt die Veröffentlichung audiovisueller Darstellungen bei. Die mündliche Verhandlung selbst ist nach dem Gesetz in verfassungsgemäßer Weise den Ton- und Bildaufnahmen verschlossen; insoweit erfolgt die öffentliche Kontrolle von Gerichtsverhandlungen durch die Saalöffentlichkeit und die Berichterstattung darüber. Allerdings kann eine Vermittlung des Erscheinungsbildes eines Gerichtssaals und der in ihm handelnden Personen den Bürgern darüber hinaus eine der Befriedigung des Informationsinteresses dienende Anschaulichkeit von Gerichtsverfahren vermitteln."

Tankgutscheine für den Bilderkauf

In Mittenwald ist kein Hund verfroren. Vielmehr wird hier Tempo bei der Bildvermarktung gemacht, Tankgutschein inklusive



Die Bildagentur
mauritius wirbt mit Tankgutscheinen für den Bilderkauf. Wer für 1.500 Euro Bildmaterial einkauft, bekommt einen Tankgutschein über 50 Euro dazu, vermeldet mauritius in einer Pressemitteilung. Ob auch die Bildagentur Getty vielleicht demnächst mit dem Angebot kommt, dass ab einem Umsatz von 150.000 Euro ein Abendessen mit Hillary drin ist? - Bildredakteure können sich aber erst recht freuen: Wer an der aktuellen Umfrage von mauritius teilnimmt, kann gleich einen von drei Tankgutscheinen im Wert von 1.000 Euro gewinnen. Vielleicht auch ein Mittel, um die Bildredakteure einmal dazu zu bringen, einmal persönlich im schönen Alpen-Vorort vorbeizuschauen...

Jim Rakete Ausstellung und ARTE-Film

...Ausstellung in der Kantstraße 149 (Berlin) bis 1. März, auf ARTE am 10. Februar um 18.15 Uhr. Mehr dazu. Noch mehr, möglicherweise sogar Wahres in der Wikipedia.

Bimmer und Stuttmann Bild-Gewinner

Fabian Bimmer und Klaus Stuttman sind die Gewinner der Rückblende 2007. Fabian Bimmer gewann den 1. Preis in der Kategorie Fotografie, Stuttmann den 1. Preis in der Kategorie Karikatur. Bimmer gewann mit einem Bild, das als Clowns verkleidete Demonstranten neben Polizisten in Heiligendamm zeigt.

 

Stuttmann gewann mit einer in der taz am 9. November 2007 veröffentlichten Karikatur, das den Bundesinnenminister Schäuble als Stasi-Abhörer nach der Darstellung in dem Film "Das Leben der Anderen" zeigt. Kurioserweise deckt sich letzteres Motiv praktisch eins zu eins mit der Fotomontage der Wochenzeitschrift "Jungle World", welche dieses allerdings schon Monate vor der taz veröffentlichte (wir hatten hier bereits im September dieses Motiv gelobt). Gehen wir aber einmal als nette Menschen davon aus, dass die Muse hier zweimal ganz unabhängig voneinander die Künstler geküsst hat. Es wäre ja nicht das erste Mal.



Alle Gewinnerbilder können direkt eingesehen werden auf der Website der Rückblende (auf der Seite der Rückblende oben recht das Dropdownmenü wählen)

Mal Getty kaufen

Steht Getty zum Verkauf? Ja, melden viele Medien, hier als Beispiel nur eine Meldung aus der Macwelt. Erheblich vorsichtiger berichtet der stets gut über die Player im Bildermarkt informierte Andy Goetze im Stockphototalk (ein gutes Beispiel für Qualität in Blogs), aber auch er zitiert Analysten, die in Richtung Verkauf argumentieren. Gleichwohl weist er darauf hin, dass die gleiche Meldung schon vor zehn Monaten kursierte. Wer immer der Käufer oder neue Partner von Getty sein wird - für das Bildgeschäft werden in Kürze möglicherweise einige Weichen gestellt. Eine Rolle mag spielen, dass in den nächsten Monaten größere Zusammenschlüsse von Bildanbietern in Plattformen geplant sind, durch die Getty dann weiter an Bedeutung verlieren mag. Verkaufen, solange es noch geht - vielleicht einer der Gründe, die hier im Spiel sind.

Fotos von abgesperrter Promi-Hochzeit

Foto-Aufnahmen von der Hochzeit eines bundesweit bekannten Fernseh-Moderator in Anwesenheit von über 150 Personen, unter ihnen ebenfalls einige prominente Personen, verletzen diesen nicht so sehr in seinen Persönlichkeitsrechten, dass er einen Schadensersatzanspruch geltend machen könnte. Das gilt trotz umfangreicher Absperrmaßnahmen, die auf den Ausschluss von Fotografen zielten. Auch ein Schadensersatzanspruch auf Zahlung entgangener Lizenzgebühren wegen der Verkaufsmöglichkeiten der Fotos ist nicht gegeben. Allerdings kann die Braut einen Schadensersatzanspruch geltend machen, wenn sie selbst nicht zur Prominenz zählt. Das soll das Landgericht Hamburg nach Pressemitteilungen des Axel Springer und Aussagen von Anwälten am 11. Januar 2007 entschieden haben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Konkret ging es um die Hochzeit des TV-Moderators Günter Jauch. Seiner Frau sollen wegen der Veröffentlichung der Fotos aber 25.000 Euro Schadensersatz zugebilligt worden sein.


Konkret richteten sich die Klage gegen die Zeitschriften, die das Foto veröffentlicht hatten, nicht die Fotografen selbst.

Fotoagenturen wehren sich gegen Kostenlos-Konkurrenz

Wie sich wehren gegen Foto-Dienste, die mit Billig- oder gar Kostenlos-Angeboten arbeiten? Auf Andy Goetzes Weblog ist nachzulesen, dass die Foto-Agenturen in den USA mit dem Boykott von Veranstaltungen drohen, wenn die Foto-Agentur "All Access Photo Agency" teilnimmt. Möglicherweise auch ein denkbares Modell für Berufsfotografen und -agenturen in Deutschland, falls die Akkreditierung von "Leserreportern" zum Problemfall werden sollte. Was in Deutschland bisher noch kein wirkliches Thema ist / zu sein scheint.

Return to Santa

Nein, ehrlich, es handelt sich nicht um verwerflichen Motiv- oder Ideendiebstahl von Magnums Tannenbaum-Special, denn ausweislich der EXIF wurde das oben stehende Foto am 7. Januar aufgenommen (zu einem Zeitpunkt, als die russische Fernseh-Moderatorin im ORT noch mit Tannenbaum im Studio-Hintergrund zu sehen ist), die Tannenbaum-Parade von Magnum ist vom 8. Jänner. Einen Motiv-Diebstahl im eigentlichen Sinne gibt es ohnehin nicht, meinen Winfried Bullinger (Prof.Dr. und Rechtsanwalt) und Katharina Garbers-von Boehm (LLM und Rechtsanwältin) in der GRUR 2008, Heft 1. Die so genannte Motivfreiheit verhindert, dass Fotografen das Fotografieren und Verwerten von Motiven durch andere verhindern können. Das gilt sowohl für Lichtbilder und Lichtbildwerke. Lediglich die konkrete Darstellung des Motivs kann - allerdings nur in besonders gelagerten Einzelfällen - geschützt sein, wenn eine besondere Perspektive oder besondere Lichtverhältnisse gewählt wurden, meinen sie. Das Urteil des Landgerichts Mannheim, das einen Schutz für ein Bild des Freiburger Münsters aussprach, sehen die Autoren eher kritisch.

Noch eine Anmerkung in Sachen Tannenbaum: Unter jenem lagen auch im nunmehr ca. 14. (?) Jahr der Existenz des Internets jedenfalls bei einer mir am Telefon begegneten freien Journalistin sage und schreibe 30 (!) Bücher, wie sie mir auf meine Bemerkung, heutzutage würden ja alle nur noch im Internet lesen, offenbarte. Da sage noch einer, Gedrucktes hätte keine Zukunft. Von wegen. Durch Blogs und so werden wir täglich klüger, und kluge Menschen lesen a) Zeitungen, hinter jenen entsprechende Köpfe stecken, b) Bücher, um sich wieder ein bisschen mit Geschichten von Mord und Totschlag vom altklugen und besserwisserischen Internet zu erholen (naja, vielleicht waren auch ein paar Sachbücher dabei). Gibt es irgendjemanden, der noch mehr Bücher bekommen hat?

DIHK fordert erneut Abschaffung der KSK und will mehr Bürokratie

Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) erneuert seine Forderung nach der Abschaffung der Künstlersozialkasse. Weiterhin stellt er die derzeitige Finanzierungsgrundlage der Künstlersozialkasse (KSK) in Frage. Mit einem an den DJV-Bundesvorsitzenden Michael Konken gerichteten Schreiben vom 8. Januar 2008 hat der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des DIHK seine Forderungen von Dezember 2007 verteidigt. Er bleibt dabei, dass die Künstlersozialversicherung als "Sonderform" der Sozialversicherung nicht zu rechtfertigen sei. Außerdem fordert er, dass die Künstlersozialabgabe nur noch bei Leistungen an Mitglieder der KSK gezahlt werden müsse. Derzeit wird die Abgabe aus Vereinfachungsgründen pauschal auf alle Honorare erhoben, die für künstlerische und publizistische Leistungen zu zahlen sind. Dercks fordert in seinem Schreiben zudem, die Freien müssten ihre Auftraggeber von sich aus auf die Abgabepflicht hinweisen. Auch die Haftung für mehrjährige Nichtzahlung der Abgabe soll dem DIHK zufolge abgeschafft werden.



Die Forderungen des DIHK stellen einen weiteren Frontalangriff auf alle freien Künstler und Publizisten dar. Mitnichten ist die Künstlersozialversicherung eine "Sonderversicherung". Vielmehr erhalten freie Künstler und Publizisten ähnliche Rechte wie Arbeitnehmer, denen ebenfalls Beitragszuschüsse von ihren Arbeitgebern zustehen - freilich nicht in Höhe von nur 4,9 Prozent wie bei den in der Künstlersozialversicherung Versicherten, sondern in Höhe von durchschnittlich fast 20 Prozent. Ganz zu schweigen von den Beamten, deren Altersversorgung derzeit komplett durch den Staat finanziert wird. Im Bereich der Landwirtschaft gibt es weiterhin beispielsweise spezielle Förderungen der Altersversorgung der selbständigen Landwirte, die über die Leistungen der Künstlersozialkasse hinausgehen. Die Industrie- und Handelskammern selbst sind "Sonderformen" der Berufsorganisation, weil sie sich durch Zwangsmitgliedschaft und -beiträge der gesamten Wirtschaft finanzieren, während sich andere Berufsverbände aktiv um die Mitgliedschaft und ihre Interessen bemühen müssen. Besonderheiten sind in einer hochdifferenzierten Gesellschaft kein Makel, sondern Ausdruck besonderer Aufgaben und wirtschaftlicher Situationen.



Die Pauschalisierung der Künstlersozialabgabe führt zu einem Verfahren, das Bürokratie erspart. Jedes andere System mit Melde- und Nachweispflichten würde zu erheblichem Abfrage- und Dokumentationsaufwand führen - mehr Bürokratie, eine ernsthafte Forderung des DIHK? Zudem würden natürlich viele Auftraggeber auf Kostengründen nur noch freie Mitarbeiter beschäftigen, die nicht Mitglied der KSK sind. Dieses Risiko ist echt, weil schon heute einige Auftraggeber KSK-Mitglieder bewusst von Aufträgen ausschließen wollen, weil sie meinen, die Abgabe beträfe nur diese.



Die Abschaffung der Haftung für die Künstlersozialabgabe würde dazu führen, dass diese Abgabe nicht mehr ernst genommen würde. Beitragsehrliche Unternehmen würden dagegen bestraft. Aus diesem Grund haben die Verwertervertreter, also die Vertreter der Wirtschaft im Beirat der KSK, eine Amnestie-Regelung abgelehnt. Ist der DIHK der Interessenvertreter der Abgabeflüchtigen - müsste er nicht der Vertreter derjenigen sein, die sich seit Jahrzehnten gesetzestreu verhalten und ihre Beiträge zahlen? Die neue Regelung zur Prüfung durch die Betriebsprüfdienste wurde ja gerade deswegen geschaffen, weil sich die Wirtschaft darüber beklagte, dass die Abgabe nur von einigen ehrlichen Unternehmen gezahlt wurde. Wer A sagt, muss auch B sagen.



Die Künstlersozialversicherung ist der Grundstein der sozialen Sicherung der freien Künstler und Publizisten, die Voraussetzung für künstlerische und publizistische Kreativität in sozialer Sicherheit. Der DIHK vergisst, dass der kreative Geist einer der wesentlichen Motoren von Wirtschaft und Gesellschaft ist. Wenn der DIHK seine Aufgaben ernst nehmen würde, müsste er sich für eine Übertragung des Modells der Künstlersozialkasse auf alle Selbständigen einsetzen. Doch den kleinen Selbständigen vertritt er nicht, kassiert dagegen zwangsweise Kammerbeiträge von ihnen, tut einfach nichts für sie, wenn es um die Schaffung von Sicherungsssysteme für seine eigene Klientel geht, und wendet sich gegen die wenigen, die überhaupt eine Absicherung haben.



Teilen Sie dem DIHK Ihre Meinung mit: dercks.achim@berlin.dihk.de

Akkus in die USA - Update

In Sachen "Lithium-Ionen-Akku und Lithium-Gramm-Gehalt bei Reisen in die USA" eine Antwort-Mail vom Canon Professional Service Department in Amsterdam:

"Technical information on our most powerful battery (LP-E4 for the EOS-1D Mark III series) specifies the following:
3 cells, 11.1 V, 2300 mAh

Canon Professional Service Department in Amsterdam.
Sollten Sie darüber hinaus Informationen benötigen, lassen Sie uns dies bitte wissen.

Technical information on our most powerful battery (LP-E4 for the EOS-1D Mark III series) specifies the following:
3 cells, 11.1 V, 2300 mAh

With this information Mr Hirschler may calculate the approximate amount using the method mentioned by him below.

As -to our knowledge- photographers traveling with our equipment have never been negatively confronted with such legislation, we do not see a necessity to investigate this matter further at this point."

Das bedeutet also für die EOS-1D Mark III: 2,3 x 0,3 x 3 = 2,07 Gramm Lithium. Also weit unter der 8-Gramm-Grenze. Wie der Service auf Englisch mitteilt - das ist schon der stärkste Akku, den Canon im Programm hat. Und Probleme sind bisher ebenfalls nicht bekannt geworden.

Blog-Diskussion im Livestream - heute abend

Keine trübe Suppe - das Internet hat manchen appetitlichen Blog zu bieten.

Unter der Internetadresse www.djv.de/livestream wird heute, am 10. Januar, um 19.00 Uhr bis 21.00 Uhr die Podiumsdiskussion "Regeln oder Arnachie? Journalismus im www" stattfinden. Anlass der Diskussion ist die Debatte über die Frage, ob und welche Regeln für den Internetjournalismus und journalistische Blogs gelten sollen.

Reisen in die USA - Lithium in Akkus selbst berechnen

Ein Nachtrag zum Beitrag von gestern in Sachen Reisen in die USA (Ersatzakkus nur ins Handgepäck und Lithiumgehalt-Höchstgrenzen): Wie stelle ich denn nun fest, wie hoch der Lithiumgehalt meiner Akkus tatsächlich ist? Im Netz kursieren derzeit ganz unterschiedliche Angaben zum Gehalt von Lithium-Ionen-Akkus, die zum Teil auf fehlerhafter Berechnung beruhen.

 

Es ist aber ganz einfach - die amtliche Regelung lautet wie folgt:

 

Also auf Deutsch: Nehmen Sie den Ampere-Stunden-Wert (z.B. 1000 mAh =  1 Ampere-Stunde), multiplizieren Sie ihn mit 0,3, und fertig ist der Grammgehalt = 0,3 Gramm. Diese Berechnung gilt pro Zelle im Akku. Sollte der Akku mehrere Zellen haben, ist der Grammwert entsprechend der Zellenzahl zu erhöhen. Beispiel: Bei einem Akku mit 1000 mAh aber 2 Zellen wären das dann 0,6 Gramm.

 

Die Regelung etwas abstrakter und in ordentlichem Englisch:

 

"Equivalent lithium content means, for a lithium-ion cell, the product of the rated capacity, in ampere-hours, of a lithium-ion cell times 0.3, with the result expressed in grams. The equivalent lithium content of a battery equals the sum of the grams of equivalent lithium content contained in the component cells of the battery."

 

Nun steht aber die Zahl der Zellen nicht auf dem Akku aufgedruckt! Üblicherweise kommen Lithium-Ionen-Akkus aber nur auf 3,7 Volt (manche auch nur 3,6 Volt). Steht also auf Ihrem Akku beispielsweise 7,4 Volt, haben Sie also in der Regel 2 Zellen drinnen, müssen also den eigentlichen Wert verdoppeln.

Beispiel:


Nikon DX 40  mit einem 1000-mAh-Akku mal 0,3 = 0,3 Gramm, Voltzahl 7,4 (d.h. es sind zwei 3,7 Volt-Zellen drin), d.h. es muss 2 x 0,3 Gramm gerechnet werden, so kommen wir zu 0,6 Gramm

 

Man sieht beim Durchrechnen anderer Akku-Werte, dass alle üblichen Spiegelreflexkamera bis hin zur Nikon D 3 und Canon Ds Mark III alle weit unter dem Level bleiben. Wenn überhaupt, reichen die Akkus von Laptops ein wenig in Richtung Grenzwerte - aber auch noch mit weitem Abstand.

 

Daher noch ein Beispiel für den Bereich Laptops:

 

Auf meinem IBM Thinkpad steht hinten auf dem Akku 10,8 Volt, 6600 mAh. Das lässt den Schluss zu, dass dort drei Zellen im Akku drin sind. Dh ich muss zunächst die 6,6 Ah mit 0,3 multiplizieren, macht 1,98 Gramm; diese wiederum verdreifachen, macht 5,94 Gramm Lithiumgehalt.

 

Der guten Ordnung halber habe ich heute einmal die Pressestellen von Nikon und Canon gebeten, für alle Foto-Interessierten ein Factsheet zum Lithiumgehalt ihrer Akkus inklusive einer Pressemitteilung zu produzieren - warten wir´s ab.

Flugverbot bei Akkus in USA - keine Panik...

Derzeit kursiven im Internet etwas panische Meldungen über "neue" Restriktionen "der USA" für Flugreisende nach dem Motto "no more Akkus in the USA". Sie stimmen nur zum Teil. In Wirklichkeit handelt es sich sogar zum Teil um Erleichterungen für Flugreisende. Ja, richtig gehört. Erleichterungen.

 

Erst einmal zu den bekannten Fakten: Lithium-Akkus sind wiederholt als Auslöser von Feuer und Explosionen identifiziert worden. Der Rückruf von Millionen Akkus verschiedener Firmen, sei es von DELL, Apple, NOKIA oder Toshiba/Sony, hat das gezeigt. Auch bei Bränden an Flughäfen in den USA im Jahre 1999 im Flughafen von Los Angeles und 2006 in einem Flugzeug, das in Philadelphia landen konnte, sollen Lithium-Batterien bzw. -Akkus ursächlich gewesen sein. Nach Feststellungen der US-Flugverwaltungsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) kann ein Feuer, das von solchen Batterien/Akkus ausgeht, nicht durch die konventionellen Feuerlöschsysteme im Gepäckraum gelöscht werden. Also Grund zum Handeln gibt es jede Menge. Al Quaida, der Kampf gegen den Terror oder Bundesinnenminister Schäuble haben mit den Maßnahmen rein gar nichts zu tun.

 

Die Sicherheitsbestimmungen der International Air Transportation Association (IATA) sehen allerdings schon seit längerem vor, dass nur Akkus in Gebrauchsgütern wie Laptops, Handys und Camcordern mit an Bord genommen werden dürfen. Diese eingebauten Akkus dürfen auch für den Transport im Gepäckraum des Flugzeugs eingecheckt werden. Bis zu zwei Ersatzakkus (und nicht mehr!) mit Lithium sind zudem zulässig, dürfen aber nur als Handgepäck transportiert werden. Hierbei sind sie einzeln abzupacken und die elektronischen Kontakte abzukleben oder durch Akkubehälter zu sichern. Diese IATA-Regelungen gelten also auch schon in Deutschland, Europa und der übrigen Welt.

 

In den USA gelten zudem seit dem 1. Januar 2008 etwas spezifischere Regelungen, die auf die Grammzahl des vorhandenen Lithiums abstellen und bestimmte Lithium-Batterien gänzlich ausschließen. Diese neue Regelungen sind allerdings für praktisch alle Bildjournalisten irrelevant, da der Lithiumgehalt in den üblicherweise verwendeten Akkus erheblich geringer ist als die Grenzwerte der neuen Vorschrift.

 

Nach den Regelungen in den USA dürfen Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von über 2 Gramm gar nicht mehr mitgenommen werden. Die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus im Gepäckraum ist - genau wie in Europa - nur bei in Geräten verankerten Akkus zulässig.

 

Allerdings gilt für "lose" und "verankerte" Akkus in den USA eine Gramm-Höchstgrenze: Bei Lithium-Ionen-Akkus liegt die Obergrenze bei 8 Gramm Lithium, wobei ausnahmsweise aber bis zu 2 Akkus mit einem Lithiumgehalt von über 8 Gramm mitgenommen werden können, bis zu einer Gesamtgrenze von 25 Gramm. Solche Akkus sind aber eher im Profi-Musiker-Bereich im Einsatz. Akkus mit Lithium bis zu 8 Gramm können in beliebiger Menge im Handgepäck mitgenommen werden. Richtig gelesen - in beliebiger Menge. Selbstverständlich natürlich nur, wenn der persönliche Nutzungszweck noch nachvollziehbar ist. Ein ganzer Sack voll also wiederum nicht. Daher sind die Regelungen im Ergebnis sogar eine Erleichterung (!) für viele Flugreisende. Während in Europa nur 2 Ersatz-Akkus zulässig sind (IATA-Regeln, auch in Deutschland gültig), wird in den USA abgewogen - und Ersatzakkus mit einem Lithium-Ionen-Gewicht von bis zu 8 Gramm sind von der Begrenzung ganz ausgenommen, wohlgemerkt nur in den USA.

 

Die genauen Ausnahmereglungen der Transportation Safety Administration (TSA) finden sich hier (auf Englisch)

 

Wie wir das alles alles herausgefunden haben? Durch Recherche, die ja gerade im journalistischem Berufsfeld immer populärer wird. Wo? Beim Bundesamt für Luftfahrt. Dort hat die Pressesprecherin Cornelia Cramer auf der Internetseite www.lba.de (unter Öffentlichkeitsarbeit) verschiedene Informationen zur Verfügung gestellt, hier zum Beispiel die Gefahrgutliste - um am Telefon ist sie auch erreichbar. Vielen Dank, bei dieser Gelegenheit. Außerdem haben wir noch bei der "Dangerous Good Hotline" angefragt und wurden nach einer Minute Wartezeit an einen kompetenten Ansprechpartner vermittelt (zuerst waren wir wohl in Indien bei der allgemeinen, auch sehr freundlichen Vermittlung, dann wohl wieder oder endlich in den USA...). Die Tatsache, dass Akkus mit bis zu 8 Gramm von der Stückzahl-Limitierung gänzlich ausgenommen sind, ergibt a) aus der Tabelle der TSA selbst und wurde uns b) von der Hotline selbst noch einmal bestätigt.

 

Autoradio GEZ-pflichtig

Ein Selbständiger muss für das Autoradio in seinem beruflich genutzten Auto eine Radiogebühr an die Gebührenzentrale zum Einzug der Rundfunkgebühren (GEZ) zahlen, auch wenn er schon als Privatperson eine Radiogebühr erbringt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Urteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 7 A 10913/07.OVG). Konkret ging es um einen Steuerberater. Das Urteil gilt aber in gleicher Weise für freie Journalisten, die ihr Auto beruflich einsetzen.

Der Bildermarkt - Nachtrag

Ein Nachtrag: Mit der neuen Ausgabe seines Standardwerks "Der Bildermarkt" setzt der BVPA wieder einmal Maßstäbe, was Berichterstattung über den Bildermarkt angeht. Daher jedem Akteur auf dem Bildermarkt dringend zu empfehlen - Bildredaktionen, Bildagenturen, freien Fotojournalisten und natürlich denjenigen, die Medienberichterstattung pflegen.

Besonders zu erwähnen ist im Nachgang zu unserer gestrigen Meldung der Beitrag von Andreas Trampe, Ressortleiter Bildredaktion Stern. Er schildert die Bildrecherche aus der Sicht seines Teams. Anhand von Screenshots aus Bilddatenbanken zeigt er, wie absurd manche Bilder mitunter verschlagwortet sind (ein Bild mit dem Schlagwort "Tony Blair" zeigt Schuhe und hat noch rund hundert weitere Begriffe in den Schlagwörtern). Außerdem fordert er die Schaffung international anerkannter Spezialfelder für das Kriterium "abgebildete Personen" und "Bankverbindungen", letzteres, um auch einmal wieder gezielt Bilder zum Thema "Dresdner Bank" zu bekommen (und nicht Bilder von Fotografen oder Agenturen, die ihr Konto bei jener Bank haben).

Mehr wird vom Inhalt des Wälzers aber nicht verraten, da wir hier nicht in perlentaucherischer Weise geistige Inhalte anderer verwerten möchten... - einfach mal kaufen (für einschlägig Berufstätige von der Steuer absetzbar)!

Jetzt neu: Übersicht Bildhonorare sowie "Der Bildermarkt" 2008



Die von der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (der unter anderem auch der DJV angehört) herausgegebene Übersicht "Bildhonorare" ist jetzt in der Fassung 2008 beim BVPA abrufbar. Ebenfalls neu erschienen ist das BVPA-Handbuch der Bildagenturen, das über alle wesentlichen Fragen der Bildbranche informiert, von Markttendenzen bis zum Urheber- und Fotorecht. Für Profis, d.h. sowohl Redaktionen, die über die Preis- und Marktstrukturen Bescheid wissen wollen, als auch Fotografen, die Bilder anbieten, auch dieses Jahr wieder ein "Muss" (im Übrigen von der Steuer absetzbar).



DJV-Mitglieder sowie Mitglieder sonstiger an der MFM beteiligten Verbände können die Infos zu Mitgliederkonditionen beim BVPA bestellen. Das Bestellinfo für DJV-Mitglieder findet sich hier (Format PDF).