Flugverbot bei Akkus in USA - keine Panik...
Derzeit kursiven im Internet etwas panische Meldungen über "neue" Restriktionen "der USA" für Flugreisende nach dem Motto "no more Akkus in the USA". Sie stimmen nur zum Teil. In Wirklichkeit handelt es sich sogar zum Teil um Erleichterungen für Flugreisende. Ja, richtig gehört. Erleichterungen.
Erst einmal zu den bekannten Fakten: Lithium-Akkus sind wiederholt als Auslöser von Feuer und Explosionen identifiziert worden. Der Rückruf von Millionen Akkus verschiedener Firmen, sei es von DELL, Apple, NOKIA oder Toshiba/Sony, hat das gezeigt. Auch bei Bränden an Flughäfen in den USA im Jahre 1999 im Flughafen von Los Angeles und 2006 in einem Flugzeug, das in Philadelphia landen konnte, sollen Lithium-Batterien bzw. -Akkus ursächlich gewesen sein. Nach Feststellungen der US-Flugverwaltungsbehörde Federal Aviation Administration (FAA) kann ein Feuer, das von solchen Batterien/Akkus ausgeht, nicht durch die konventionellen Feuerlöschsysteme im Gepäckraum gelöscht werden. Also Grund zum Handeln gibt es jede Menge. Al Quaida, der Kampf gegen den Terror oder Bundesinnenminister Schäuble haben mit den Maßnahmen rein gar nichts zu tun.
Die Sicherheitsbestimmungen der International Air Transportation Association (IATA) sehen allerdings schon seit längerem vor, dass nur Akkus in Gebrauchsgütern wie Laptops, Handys und Camcordern mit an Bord genommen werden dürfen. Diese eingebauten Akkus dürfen auch für den Transport im Gepäckraum des Flugzeugs eingecheckt werden. Bis zu zwei Ersatzakkus (und nicht mehr!) mit Lithium sind zudem zulässig, dürfen aber nur als Handgepäck transportiert werden. Hierbei sind sie einzeln abzupacken und die elektronischen Kontakte abzukleben oder durch Akkubehälter zu sichern. Diese IATA-Regelungen gelten also auch schon in Deutschland, Europa und der übrigen Welt.
In den USA gelten zudem seit dem 1. Januar 2008 etwas spezifischere Regelungen, die auf die Grammzahl des vorhandenen Lithiums abstellen und bestimmte Lithium-Batterien gänzlich ausschließen. Diese neue Regelungen sind allerdings für praktisch alle Bildjournalisten irrelevant, da der Lithiumgehalt in den üblicherweise verwendeten Akkus erheblich geringer ist als die Grenzwerte der neuen Vorschrift.
Nach den Regelungen in den USA dürfen Lithium-Metall-Batterien mit einem Lithiumgehalt von über 2 Gramm gar nicht mehr mitgenommen werden. Die Mitnahme von Lithium-Ionen-Akkus im Gepäckraum ist - genau wie in Europa - nur bei in Geräten verankerten Akkus zulässig.
Allerdings gilt für "lose" und "verankerte" Akkus in den USA eine Gramm-Höchstgrenze: Bei Lithium-Ionen-Akkus liegt die Obergrenze bei 8 Gramm Lithium, wobei ausnahmsweise aber bis zu 2 Akkus mit einem Lithiumgehalt von über 8 Gramm mitgenommen werden können, bis zu einer Gesamtgrenze von 25 Gramm. Solche Akkus sind aber eher im Profi-Musiker-Bereich im Einsatz. Akkus mit Lithium bis zu 8 Gramm können in beliebiger Menge im Handgepäck mitgenommen werden. Richtig gelesen - in beliebiger Menge. Selbstverständlich natürlich nur, wenn der persönliche Nutzungszweck noch nachvollziehbar ist. Ein ganzer Sack voll also wiederum nicht. Daher sind die Regelungen im Ergebnis sogar eine Erleichterung (!) für viele Flugreisende. Während in Europa nur 2 Ersatz-Akkus zulässig sind (IATA-Regeln, auch in Deutschland gültig), wird in den USA abgewogen - und Ersatzakkus mit einem Lithium-Ionen-Gewicht von bis zu 8 Gramm sind von der Begrenzung ganz ausgenommen, wohlgemerkt nur in den USA.
Die genauen Ausnahmereglungen der Transportation Safety Administration (TSA) finden sich hier (auf Englisch)
Wie wir das alles alles herausgefunden haben? Durch Recherche, die ja gerade im journalistischem Berufsfeld immer populärer wird. Wo? Beim Bundesamt für Luftfahrt. Dort hat die Pressesprecherin Cornelia Cramer auf der Internetseite www.lba.de (unter Öffentlichkeitsarbeit) verschiedene Informationen zur Verfügung gestellt, hier zum Beispiel die Gefahrgutliste - um am Telefon ist sie auch erreichbar. Vielen Dank, bei dieser Gelegenheit. Außerdem haben wir noch bei der "Dangerous Good Hotline" angefragt und wurden nach einer Minute Wartezeit an einen kompetenten Ansprechpartner vermittelt (zuerst waren wir wohl in Indien bei der allgemeinen, auch sehr freundlichen Vermittlung, dann wohl wieder oder endlich in den USA...). Die Tatsache, dass Akkus mit bis zu 8 Gramm von der Stückzahl-Limitierung gänzlich ausgenommen sind, ergibt a) aus der Tabelle der TSA selbst und wurde uns b) von der Hotline selbst noch einmal bestätigt.
