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Autoradio GEZ-pflichtig

Ein Selbständiger muss für das Autoradio in seinem beruflich genutzten Auto eine Radiogebühr an die Gebührenzentrale zum Einzug der Rundfunkgebühren (GEZ) zahlen, auch wenn er schon als Privatperson eine Radiogebühr erbringt. Das hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in Koblenz entschieden (Urteil vom 13.12.2007, Aktenzeichen: 7 A 10913/07.OVG). Konkret ging es um einen Steuerberater. Das Urteil gilt aber in gleicher Weise für freie Journalisten, die ihr Auto beruflich einsetzen.