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Politiker-Dokumente im Fahrzeug fotografiert

In Belgien sorgen Aufnahmen von Fotografen für Aufregung, nachdem ein Foto, das in den Wagen des belgischen Politikers Dehaene hinein geschossen wurde, auch ein vertrauliches Dokument ablichtete, das dieser gerade in den Händen hielt. Dehaene war auf dem Weg zum belgischen König, um mit ihm über die Regierungsbildung zu sprechen. Das Papier soll einige Aussagen zu diesen Plänen enthalten. Dehaene kritisierte die Veröffentlichung der Inhalte des Papiers.

Vermutlich ist es die neue Generation hochauflösender Kameras, die dazu führt, dass - derzeit noch - ganz unbeabsichtigt auch Details sichtbar werden, die früher unter Umständen nicht sichtbar gewesen wären. Ob dieser Vorfall national und international zu Änderungen im Umgang mit Papieren in der Gegenwart von Fotografen führt, ist noch nicht abzusehen.

Mehr zum Thema findet sich (beispielsweise) in der heutigen F.A.Z.

Bitte nicht ins Presserecht...

meint Rechtsanwalt Matthias Prinz in Referendare.Net: "Die Jobchancen sind begrenzt", meint Prinz und verweist auf bessere Jobchancen: "Steuerrechtler, Gesellschaftsrechtler oder Strafrechtler werden in weit größeren Mengen benötigt und haben daher viel mehr Jobmöglichkeiten."

Inszenierung von Bildern beim Bundeskabinett

Der NDR berichtet über Inszenierung von Bildern aus Anlass der Kabinettsklausur auf Schloss Meseberg.

Sarkozys Bauch oder Grenzen der Bildmanipulation

Im Zusammenhang mit der gestrigen/heutigen Berichterstattung zum wegretuschierten Bauch des Präsidenten:

[M] Kennzeichnung für Bild-Manipulation/Modifikation

Aufgrund der perfekten Möglichkeiten der elektronischen Bildtechnik zur Veränderung von Bildinhalten, die vom Betrachter nicht mehr zu erkennen sind, haben sich die wichtigsten Interessenverbände im Bereich der Fotografie und des Journalismus in einem Memorandum (vom 15. Oktober 1997) auf eine Kennzeichnung [M] für Bildmanipulationen geeinigt. Diese soll bei der Veröffentlichung von modifizierten Bildern vorgenommen werden, um für den Leser eine Erkennbarkeit zu erreichen und den Wert dokumentarisch-publizistischer Fotos zu sichern.

Memorandum
zur Kennzeichnungspflicht manipulierter Fotos
(Berlin, 15. Oktober 1997)

Jedes dokumentarisch-publizistische Foto, das nach der Belichtung verändert wird, muss mit dem Zeichen [M] kenntlich gemacht werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Manipulation durch den Fotografen oder durch den Nutzer des Fotos erfolgt.
Eine Kennzeichnung muss stets erfolgen, wenn:
* Personen und/oder Gegenstände hinzugefügt und/oder entfernt werden,
* verschiedene Bildelemente oder Bilder zu einem neuen Bild zusammengefügt werden,
* maßstäbliche und farbliche, inhaltsbezogene Veränderungen durchgeführt
werden.
Für die Kennzeichnung wird folgende Schreibweise empfohlen:
Foto [M] : Autor / gegebenenfalls Agentur
Eine manipulierte Aufnahme ist von dem zu kennzeichnen, der die Manipulation vornimmt.

Fußballspieler-Urteil jetzt online

Über allgemein bekannte Fußballspieler wie beispielsweise Oliver Kahn darf nicht durch Fotoveröffentlichungen berichtet werden, wenn sie sich im Urlaub befinden und die Berichterstattung nach Meinung von Richtern "ohne gesellschaftliche Relevanz" ist.

Das gilt beispielsweise auch dann, wenn ein solcher Urlaub mit einer Freundin nur kurz nach dem gemeinsamen Familienurlaub stattfindet, und zwar selbst dann nicht, wenn sich der Fußballspieler mit dieser Freundin in einem weltbekannten, als mondän geltendem Urlaubsort wie beispielsweise St. Tropez auf offener Straße aufhält. Nicht einmal der Umstand, dass diese Beziehung bereits weithin presseöffentlich ist und die Freundin selbst als Moderatorin für den Fernsehboulevard im Gespräch ist, ändert etwas an der Betrachtungsweise.

Urlaub ist Urlaub für Prominente, und zwar auch Urlaub von Veröffentlichungen von Pressefotos, wenn das Thema nicht von "gesellschaftlicher Relevanz" ist, hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 3. Juli 2007 entschieden, dessen Begründung jetzt online gestellt wurde (unter
http://www.bundesgerichtshof.de, Aktenzeichen VI ZR 164/06).

Professor Schweizer, der diverse Blätter juristisch vertritt, kritisiert in seiner
Online-Kolumne : "Wie bisher auch, geht das Urteil mit keinem Wort auf die entgegenstehende Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ein, nach der die Bevölkerung ein berechtigtes Interesse hat, in den bislang eingeführten Grenzen realistisch mit Bildpublikationen zu erfahren, wie sich ihre Leitbilder in der Öffentlichkeit verhalten." Er verweist darauf, dass seine Kanzlei wegen dieser und anderer, gleichliegender Entscheidungen des BGH nunmehr Verfassungsbeschwerde erhoben hat.

Redakteure von Yellow-Press- und Boulevardmagazinen sind daher gut beraten, die Fotoberichterstattung umzulenken auf Themen, die es thematisch in sich haben und dem Bundesgerichtshof imponieren. Welche Themen beim Bundesgerichtshof goutiert werden, wird freilich ein einfacher Anruf bei dessen Pressestelle nicht klären können. Vielleicht wäre beispielsweise ein Urlaubsfoto zulässig mit der Bildunterschrift: "Oliver Kahn begrüßt die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs!", freilich müsste, wie aus der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf zum Kannibalen-Urteil ersichtlich, diese Bildunterschrift zumindest einen gewissen "Tatsachenkern" haben, weil es sonst wieder teuer werden kann.

Anwalt Professor Schweizer weist darauf hin, dass einige Prominente beziehungsweise deren Rechtsanwälte mittlerweile die Meinung vertreten, dass in Berichten über Urteile nicht einmal mehr ihre Namen genannt werden dürfen, selbst bei Prominenten. Während die BGH-Pressemitteilung den Namen des Ballspielers noch nannte, ist der Name im Urteil nicht mehr zu finden. Sollte diese Meinung "gerichtfest" werden, wird es spannend. Man könnte dann zwar, wie in der Vergangenheit geschehen, über einen Verkehrsverstoß des Prinzen von Hannover berichten, müsste aber in der Berichterstattung über das Urteil, das eben diese Berichterstattung für zulässig erklärt hat, anonymisieren: "Der führende Angehörige eines deutschen Adelshauses muss eine Berichterstattung über Verkehrsverstöße dulden"...

Der BGH im O-Ton im Fußball-Spieler-Fall:

"Vorliegend betrifft die Wortberichterstattung über den Aufenthalt des Klägers und seiner Begleiterin in St. Tropez selbst bei Anlegung eines großzügigen Maßstabs keinen Vorgang von allgemeinem Interesse und kein zeitgeschichtliches Ereignis. Ebenso verhält es sich mit der beanstandeten Abbildung. Die Aufnahme zeigt den Kläger und seine Begleiterin unstreitig im Urlaub, der grundsätzlich auch bei "Prominenten" zum regelmäßig geschützten Kernbereich der Privatsphäre gehört. (...)

Auch wenn die Presse grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, was sie für berichtenswert hält, spielt eine entscheidende Rolle, ob die Presse eine neue und wahre Information von allgemeinem Interesse für die öffentliche Meinungsbildung mitteilt oder ob der Informationswert für die Öffentlichkeit - wie hier - wesentlich in der Unterhaltung ohne gesellschaftliche Relevanz besteht"

Kannibalen-Foto rechtswidrig, aber kein Geld zu zahlen

Wer unter dem dringenden Tatverdacht steht, einen anderen Menschen getötet und dessen Körperteile anschließend verzehrt zu haben, darf gleichwohl nicht mit großem, reißerisch wirkendem Foto und einer Textunterschrift als "Kannibale" dargestellt werden. Vielmehr kann er sogar vor die Zivilgerichte ziehen und die Veröffentlichung seines Fotos als Verletzung seines Persönlichkeitsrechts, das auch bei akutem Kannibalismusverdacht keine Grenze findet, bewerten lassen.

Das Landgericht Koblenz billigte dem Mann, der seine Kusine getötet hatte, einen Anspruch auf Geldentschädigung in Höhe von 20.000 Euro gegen eine Boulevardzeitung zu, die über den Fall berichtet hatte. Der Kläger hatte 50.000 Euro gefordert. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat auf Berufung der Zeitung dem Kläger allerdings jede Geldentschädigung versagt.

Neben der Tatsache, dass ein gewisser "Tatsachenkern" für Kannibalismus sprach, spielte bei der Verneinung einer Entschädigung auch der Umstand eine Rolle, dass der Kläger in der Psychiatrie sitzt. Wer sich in einem solchen Etablissement befindet, muss sich laut OLG Frankfurt einiges gefallen lassen: "Schließlich scheitert die Zubilligung einer Geldentschädigung daran, dass der Kläger keinerlei Beeinträchtigungen erheblicher Art dargelegt hat, für die ein immaterieller Schadensausgleich zuzuerkennen sein könnte. Dafür trifft ihn, worauf die Beklagte wiederholt hingewiesen hat, die Darlegungs- und Beweislast. Zu entsprechendem Vortrag bestand umso mehr Anlass, als der Kläger seit Jahren in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht ist und sich die Auswirkungen der angegriffenen Berichterstattung damit keineswegs von selbst verstehen."

Der Deutsche Presserat seinerseits hatte die Berichterstattung in diesem Fall in Frage gestellt. Aus seinen Beschlüssen folgen allerdings keine zivilrechtlichen Entschädigungsansprüche.

OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 31. 10. 2006 - 11 U 10/06, NJW-RR 2007, S. 1115 (Fotorecht, Verdachtsberichterstattung, Boulevardzeitung)

StarOffice jetzt kostenlos

Konkurrenz für die Kostenlos-Office-Software OpenOffice (openoffice.org)und natürlich erst recht zu Microsoft Office: Das Office-Paket StarOffice ist jetzt kostenloser Bestandteil des "Google Pack": http://pack.google.com

Org 2.0 Workshop am 3. September in Rendsburg

2Organisation "2.0": Gemeinsam arbeiten & Rechte sichern

Der vom DJV-Landesverband Schleswig-Holstein veranstaltete Workshop richtet sich an Freie, die sich bereits als Einzelunternehmer aufgestellt haben und jetzt nach dem "Mehr" suchen. Mehr Leben und Kollegen im Büro, mehr Erreichbarkeit für Kunden, mehr Verwertung von Beiträgen durch klare und geltende Absprachen über den Umgang mit Rechten.

Das ausführliche Programm und der Anmeldebogen finden sich unter http://www.djv-online.de/seminar0309.pdf

Workshopleitung: Michael Hirschler, DJV-Referent für Freie, Mitautor des DJV-Handbuches für Freie

Tagungsort: Nordkolleg Rendsburg GmbH, Am Gerhardshain 44, 24768 Rendsburg
Datum: Montag, den 3. September 2007, 11.00 – ca. 18.00 Uhr
Kosten: 25,00 € für DJV-Mitglieder, 35,00 € für Nichtmitglieder.
Anmeldefrist: 28. August 2007 in der Geschäftsstelle des DJV-Landesverbandes Schleswig-Holstein unter: 0431/95886 (Tel.), 0431/95883 (Fax) oder
mailto:kontakt@djv-sh.de.

Die Teilnehmerzahl ist auf 30 begrenzt.

Anfahrt: unter www.nordkolleg.de

Axel Springer Verlag: Widerspruch bleibt notwendig

Nachdem das Landgericht Berlin einen Teil der AGB des Axel Springer Verlags für unwirksam erklärt hat, haben jetzt sowohl der Verlag als auch der DJV und die übrigen beteiligten Verbände ver.di und Freelens Berufung gegen das Urteil eingelegt. Während den Urheberverbänden die Entscheidung nicht weit genug ging, wehrt sich der Verlag dagegen, dass seine Vertragsbedingungen überhaupt durch gerichtliche Verfügung angegangen werden können. Der Verlag verwendet derzeit allerdings neue Vertragsbedingungen, die dem Urteil zwar zum Teil entsprechen, aber immer noch die umfangreiche Abtretung von Nutzungsrechten vorsehen, beispielsweise das Werberecht. Über die immer noch streitigen Klauseln informiert der DJV in einem speziellen "Tipps für Freie" unter dem Titel "Neue AGB bei Springer", das unter www.djv.de/freie in der Rubrik "Infos" abrufbar ist.

Der DJV weist darauf hin, dass ein Widerspruch auch gegen die neue Fassung der AGB derzeit der juristisch sicherste Weg ist, um deren Wirksamwerden zu verhindern. Da die Lösung der Rechtsfragen vor Gericht unter Umständen mehrere Jahre dauern kann, kann es unter Umständen für die Klärung der Frage, welche Rechte in der Zwischenzeit vom Verlag erworben werden konnten, eine Rolle spielen, wie sich die einzelnen freien Journalisten in der Zwischenzeit gegenüber ihrem Abnehmer verhalten haben. Ein Widerspruch gegen Honorarbedingungen ist in jedem Falle der juristisch sicherste Weg. Der DJV berät seine Mitglieder, wenn in dieser Hinsicht Unsicherheit besteht. Viele Freie fordern ihre freien Kollegen dazu auf, in jedem Fall Widerspruch einzulegen, damit hier für den Verlag ein einheitliches Auftreten aller Freien zu sehen ist.

Redaktionen müssen Archivfotos zurückgeben

Fotografen, die ihre Bilder auf Papierabzügen an Redaktionen geliefert haben, können diese unter Umständen auch nach Jahrzehnten zurückfordern. Das kann jedenfalls dann der Fall sein, wenn der Fotograf die Lieferscheine mit dem Vermerk "nur leihweise" oder "zur Archivauswahl" versehen hatte und in der Regel auch die Rückseite der Bilder mit dem Stempel "nur leihweise" versehen hat. Die Redaktion kann sich nicht darauf berufen, die Bilder "gekauft" zu haben. Auch das Argument, der Aufwand zur Auffindung der Bilder sei unverhältnismäßig, wird nicht anerkannt. Das hat der Bundesgerichtshof in einem jetzt veröffentlichten Urteil entschieden.

Bis weit in die 90er Jahre hinein wurde ein Großteil der Pressebilder auf Papierabzügen an Redaktionen geliefert. Die dafür verwendeten Fotomaterialien verursachten bei den Fotografen erhebliche Kosten. Daher wurden die Abzüge oft mit einem Vorbehalt der Eigentumsrechte versehen, der durch Stempel oder andere Kennzeichnung erkennbar gemacht wurde. Bei bestimmten Fotomotiven und Abnehmern gilt das sogar noch heute, allerdings handelt es sich hierbei nur noch eine wenige Prozentanteile des Bildermarkts. Der wesentliche Bildvertrieb läuft heute über digitale, meist auch internetbasierte Datenbanksysteme.

Auf dem Markt für so genannte "Vintage Prints" können mitunter sechsstellige Beträge (und darüber) erzielt werden. Einige Fotografen bieten ihre neu produzierten Bilder daher auch im digitalen Zeitalter in "Papierform" auf dem internationalen Kunstmarkt an, andere geben ihre älteren Aufnahmen und Abzüge an Auktionshäuser ab, um an diesem Marktgeschehen zu partizipieren.

In der Vergangenheit hatte es bereits einmal einen Protest von Fotografen gegeben, als das Kölner Auktionshaus Lempertz Fotos aus dem Archiv einer Zeitung versteigern wollte. Fotografen, die ihre Rechte geltend machten, bekamen hier allerdings die Abzüge ausgehändigt, ohne dass die Angelegenheit vor höhere Gerichte getrieben werden musste.

Bildredakteure, die mit dem Wunsch ihrer Geschäftsführungen konfrontiert werden, das bisherige papierene Bildarchiv "zu entsorgen", sind schon deswegen gut beraten, diesem Anliegen nicht nachzukommen. Ohnehin ist die Übergabe von umfangreichen Bildsammlungen an das Stadtarchiv, das Deutsche Historische Museum oder eine örtliche Kulturstiftung zu empfehlen, wenn sie im digitalen Zeitalter nicht mehr benötigt werden. Allerdings befreit auch das nicht von Haftungsansprüchen gegenüber den Lieferanten, so dass keine Bildredaktion um das Aussortieren von Material kommen wird, das mit solchen Vorbehalten versehen worden ist.

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14. Dezember 2006 entschieden, Aktenzeichen I ZR 34/04, Quelle: GRUR 2007 Heft 8, S.693.

Geld fürs Bloggen

Aus "Zeitungstechnik 8/9 2007" über das am 18. Juni eingeführte Modell der Blogger-Bezahlung auf der schwedischen Website von Metro (http://www.metrobloggen.se/):

"Der neue Dienst setzt qualifizierte Blogger automatisch auf die Lohn- und Gehaltsliste des Unternehmens... Erreichen die Blogger die geforderte monatliche Page-View-Zahl (5.000), wird automatisch ein Bankkonto für den Autor eingerichtet und eine Mastercard an ihn gesandt. Für jeden Klick erhält der Blogger 3 Öre, doch bei weniger als 5.000 Page Views oder 150 Kronen (16 Euro) bekommt er nichts. Metro besitzt auch die Rechte an der Arbeit des Bloggers und kann sie für andere Zwecke nutzen."

Weiterbildung via YouTube

Ohne autodidaktische Herangehensweise geht gar nichts in den Büros von Freien: Zu viel Software, zu wenig Zeit und Geld, um Dutzende von eigentlich notwendigen Fortbildungskursen zu besuchen. Eine Lösung: den DJV-Seminarnewsletter zu bestellen (über hey@djv.de), online unter http://www.insight-online.de im Seminarkalender suchen oder auf den DJV-Freien-Seiten die Weiterbildungslinks klicken.Ohne Seminare geht es auch nicht, und zwei bis drei fachbezogene Fortbildungsveranstaltungen sollten pro Jahr mindestens besucht werden.

Als gute Ergänzung kann allerdings auch ein Besuch bei http://www.youtube.com dienen. Hier lassen sich eine Menge Tutorials unter dem Schlagwort “tutorial + Thema” finden, oder man gibt, sofern man hierdurch nicht gleich fündig wird, einfach den Namen der Soft- oder Hardware ein und findet ein - kostenloses - Ausbildungsvideo.Nachteil: Die meisten Video sind überwiegend in englischer Sprache. Aber eigentlich auch eine gute Gelegenheit, die Englischkenntnisse zu trainieren:Beispiele in Sachen Technik: 16.000 (!) Tutorials zum Thema Photoshop, 38 zu “Canon EOS Mark III” (ohne Eingabe von “1D”), immerhin noch fünf Videos zum Thema RAW Conversion. Klar: Nicht immer ist das Suchergebnis zielgenau, mit den Suchbegriffen muss ein wenig experimentiert werden, da die Videos nicht immer optimal verschlagwortet sind (das erinnert an die Problematik bei Bilddatenbanken…).


Zum Thema “Podcast Tutorial” 242 Videos, zu “Quark Xpress” immerhin 15 Stück.Beispiele in Sachen Fotoberuf generell: “Press photographer” 511, “Photographer” schlappe 24.000 Videos. Für Freie im Bereich TV und beispielsweise immerhin 9 Videos in der Kombination “Avid Tutorial“.Und so weiter. Natürlich ersetzt ein Video nicht den persönlichen, motivierenden Kontakt zu professionellen Trainern. Aber als Ergänzung oder Erinnerung an bereits antrainierte Software bzw. als erste Einführung ist es gut geeignet.

Im Übrigen auch geeignet als Markt: Kleine, kurze Videos produzieren, die - selbstverständlich erkennbar, weil entsprechend gekennzeichnet - bestimmte Produkte, Interessen oder Sichtweisen wiedergeben und gezielt auf YouTube platziert werden.

“Gute alte Glotze - Internet”. Viel Spaß.

Foto-Wettbewerb Pressefoto Bayern

Vom Bayerischen Journalisten-Verband:

Zitat Anfang: "

Drücken Sie auf den Auslöser! Wühlen Sie sich durch Ihre Archive! Verwirklichen Sie Ihre Bildideen! Denn es geht wieder los! Der Bayerischer Journalisten-Verband (BJV) lobt zum achten Mal den Wettbewerb "Pressefoto-Bayern" aus.

Schicken Sie uns jetzt Ihre besten Pressefotos zu! Die Gewinner werden prämiert - mit insgesamt 9.000 Euro Preisgeld. Sie können in insgesamt fünf Kategorien einsenden. "Umwelt und Energie", "Kultur", "Sport", "Tagesgeschehen", "Bayern - Land und Leute" und "Serie". Näheres finden Sie auch in den Teilnahmebedingungen und auf dem Info-Blatt zum Wettbewerb.

Ziel des Wettbewerbs: Pressefotografie stärken

Im letzten Jahr gab es mehr als 1.000 Einsendungen von rund 250 Fotografen. Das wollen wir in diesem Jahr toppen! Der Wettbewerb des BJV prämiert die besten Pressefotos, die im Freistaat entstanden sind oder sich thematisch mit Bayern befassen. "Pressefoto Bayern" unter der Schirmherrschaft des Landtagspräsidenten Alois Glück will die Arbeit der journalistisch tätigen Fotografen in Bayern der Öffentlichkeit näher bringen und das aktuelle Zeitgeschehen im Freistaat dokumentieren. Ziel des Wettbewerbs ist es, die Bedeutung der Pressefotografie stärker ins Bewusstsein der Öffentlichkeit zu heben. Er soll die kreative und dokumentarisch wichtige Arbeit der Fotojournalisten würdigen.

Senden Sie Ihre Fotos zusammen mit dem Teilnahmeformular ein.
Adresse: BJV e.V. Seidlstraße 8, 80335 München, Stichwort: Pressefoto 2007.

" Zitat Ende.

Dieses und mehr zum Thema auf den Internetseiten des BJV.

Leserreporter - was ist davon zu halten

Ein Jahr Leserreporter bei der "BILD"-Zeitung: "Von erschreckender Belanglosigkeit" sind die Bilder, urteilt Elmar Jung in der Süddeutschen Zeitung vom 11. August. "Und immer wieder Dieter Bohlen." Wirkliche Scoops seien kaum dabei, "der Rest ist harmlos, bestenfalls skurril."

Deutlich positiver geht es im "Medium-Magazin" (Ausgabe 08+09/07) zu, in dem Andreas Spaeth eher auf O-Töne aus der "BILD"-Chefredaktion setzt. Hier wird das wenig überraschende Zitat von Kai Diekmann überbracht, demzufolge "die '1414' die deutsche Medienlandschaft enorm bereichert" hat. Von "Sternstunden" wie Fotos vom Transrapid-Unglück und einem Blitz, der nur wenige Meter vom Leserreporter entfernt einschlug, ist die Rede. Auch Spaeth verweist jedoch auf die Kritik, die unter bild.t-online.de von Internetusern eingebracht wird, und belässt es selbst bei der noch recht milden Feststellung: "Kein Zweifel, solche Sternstunden der Leserbeteiligung gibt es vereinzelt, auch wenn die Masse der im Blatt und vor allem im Internet veröffentlichten Bilder eine weit banalere Sprache sprechen."

Elmar Jung in der SZ meint dagegen reichlich deutlicher: "Wenn man sich die Leser-Fotos des vergangenen Jahres anschaut, könnte man zu der Auffassung gelangen, dass in 95 Prozent aller Fälle hinter den Aufnahmen beim besten Willen keine Nachricht zu erkennen ist."

Von den verschiedenen Klage- und Unterlassungsverfahren, die wegen der "Volkspaparazzis" angestrengt und für die "BILD" verloren gingen, ist lediglich in der SZ etwas zu lesen. Das "Medium-Magazin" schweigt sich hierzu vornehm aus.

Einig scheinen sich beide Autoren bei der Bewertung der Kritik zu sein, wie sie beispielsweise auch von Seiten des DJV kam. "Ängste, der Leserreporter könnte die journalistische Glaubwürdigkeit untergraben und am Ende sogar Arbeitsplätze kosten, scheinen unbegründet zu sein", meint Jung und Spaeth zitiert wieder Diekmann: "Sie nehmen Profis nichts weg, sondern schaffen zusätzliches Angebot."

"Banal und belanglos für Leser und Profi-Fotografen", lautet somit das Credo dieser Medienkritik. Was ein wenig fehlt in dieser Betrachtung, ist die Tatsache, dass mittlerweile Gerichte die Aufrufe zur Einsendung von Leserfotos ausweislich ihrer Urteilsbegründungen zum Anlass nehmen, ihre Kriterien für zulässige Fotografien strenger zu fassen. Ebenso fehlen die Berichte von Seiten der Rettungsdienste, die durch den Zulauf von Leserreportern bzw. langsam vorbeifahrendem, weil fotografierendem Unfall-Publikum behindert werden.

Leserreporter - "alles wird gut"?

Fotowettbewerb Bilder der Forschung Fristende

Kurz weitergeleitet:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

in drei Wochen endet die Einreichungsfrist des Fotowettbewerbs
"Bilder der Forschung", den das Nachrichtenmagazin FOCUS gemeinsam
mit dem Verband der forschenden Arzneimittelhersteller in diesem Jahr
zum dritten Mal veranstaltet.

Wir möchten Sie hiermit noch einmal herzlich einladen, Ihre Arbeiten
bis zum 1. September 2007 (es gilt das Datum des Poststempels)
einzusenden und an diesem größten deutschen Wettbewerb für
Wissenschaftsfotografie teilzunehmen. Den Gewinnern winken auch in
diesem Jahr Preisgelder von insgesamt 20.000 Euro.

Weitere Informationen und die Anmeldebedingungen zum Fotowettbewerb
haben wir für Sie unter www.bilder-der-forschung.de bereit gestellt.

(...)"

Eine Anmerkung: Ein Verband der forschenden Arzneimittelhersteller ist doch so etwas wie der Verein der lesenden Journalisten, bzw. der Verein der löschenden Feuerwehrleute, der Verband der gelegentlich eine Fortbildung besuchenden Ärzte und die Vereinigung der sich an Gesetze haltenden Gesetzeshüter? Also was Gutes. Nichts wie hin mit den Bildern...

Tote Russinnen im Liegestuhl kein Foto für die Presse

Die Opfer eines Eifersuchtsdramas lagen tot in ihren Liegestühlen an einem thailändischen Strand. Mit Blutfleck an der Bluse, die Gesichter unverdeckt. Die russischen Medien berichteten tagelang mit dem Foto und unter Namensnennung über die Tat, der zwei russische Bürgerinnen zum Opfer gefallen waren. Das deutsche Nachrichtenmagazin "Stern" druckte das Foto ohne Anonymisierung der Gesichter ab und gab auch die Namen der Frauen an.

Da solche Taten relativ häufig verübt werden, ist ein Abdruck des Fotos in einem Nachrichtenmagazin in dieser Form aber nicht erforderlich. Ein öffentliches Interesse daran ist nicht erkennbar. Den toten Frauen zudem "im Augenblick des Todes" ins Gesicht zu schauen, verletzt ihre Menschenwürde. Der Abdruck dieser Fotos verstößt daher gegen Ziffer 1 Pressekodex (Schutz der Menschenwürde) und stellt eine unangemessen sensationelle Darstellung dar, die gegen Ziffer 11 Pressekodex verstößt. Der Presserat hat mit dieser Begründung auf seiner Sitzung Anfang Juni eine Missbilligung gegenüber dem "Stern" ausgesprochen (Sitzungen vom 5. und 6. Juni 2007, Aktenzeichen: BK1-60/07, Quelle: Presserat-Newsletter vom 8. August 2007).

Quark XPress kostenlos kein Quark

Quark XPress in der Windows-Version gibt es seit Anfang des Jahres immer wieder einmal kostenlos zu Computerzeitschriften beigelegt. Ein Kurztest (ja, erst jetzt) zeigt, dass am Angebot bisher kein Haken dran zu sein scheint. Die erstellten Dateien können korrekt abgespeichert und auch als PDF ausgedruckt werden (sofern man entsprechende Zusatzprogramme installiert hat).

Das Layoutprogramm Quark XPress ist für Freie durchaus ein Muss, wenn sie langfristig im Printbereich mithalten wollen, um Seiten, Broschüren oder sogar ganze Zeitschriften im Komplettpaket zu produzieren. Schon aus Trainingsgründen ist die Anschaffung zu empfehlen, die mit rund 4 Euro für die Computerzeitschrift keiner Rede wert ist. Mit dem Normalpreis von um die 1.000 Euro besteht allerdings eine Hürde, die viele von einer Investition abhält.

Wer das Programm zum ersten Mal nutzt, sollte sich hierzu einführende Lektüre verschaffen (z.B. PC-Magazin Spezial 2/2007), ansonsten wird die Bedienung zum Desaster, da viele Funktionen nicht intuitiv sind (freilich immer noch intuitiver als beispielsweise das berühmt-berüchtigte Programm Blender).

Selbstverständlich ist derzeit kostenlos nur die Version 5.01 ("Passport"), für die Version 7 gibt es ein Upgrade-Angebot, das allerdings zeitlich limitiert ist.

Das Programm ist verschiedenen Computerzeitschriften (z.B. PC-Magazin 06/07, com! 07/07) als Beilage beigelegt. Um es zu aktivieren, ist die kostenlose Registrierung bei euro.quark.com erforderlich. Einen Validierungscode per E-Mail, wie online zu lesen, gibt es allerdings wohl nicht immer, dafür kann er aber online (nach der Registrierung) im Quark-Menü festgestellt werden.

Ob es ein entsprechendes Angebot für Mac-ianer gibt, konnte ich bisher nicht feststellen.

Die "Anschaffung" (das Wort an sich ist dafür schon peinlich) ist also unbedingt zu empfehlen. Wirklich. Kein Quark.

Versicherungen am Ende

"Wie viele freie Journalisten folgen eigentlich Ihren Ratschlägen?" So lautete die Frage eines Teilnehmers des Seminars zur sozialen Sicherung, das am Montag bei der Akademie der Bayerischen Presse stattfand.

Die Ratschläge lauteten wie folgt:

1. Freie Journalisten gehören in die Künstlersozialkasse, im Regelfall wählen sie dabei die gesetzliche Krankenkasse. Wer Privilegien der Privatversicherten wünscht, kannn ja eine private Zusatzversicherung zur Gesetzlichen wählen, die dann unter Umständen für Einzelzimmer und Chefarztbehandlungen sorgt.

2. Neben einer Haftpflichtversicherung für privat angerichtete Schäden brauchen Freie eine Berufshaftpflicht und eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Schäden, die bei beruflichen Einsätzen und durch Berichterstattung entstehen können (z.B. Rufschädigung).

3. Wer Angehörige hat, benötigt auf jeden Fall eine Risiko-Lebensversicherung (also nicht unbedingt eine Kapital-Lebensversicherung)

4. Wer als Existenzgründer die Möglichkeit hat, für ca. 25 Monate im Euro noch die Option freiwillige Arbeitslosenversicherung zu wählen, sollte dies nutzen.

5. Eine Berufsunfähigkeitsversicherung macht Sinn, man muss allerdings beim Anbieter aufpassen (DJV-Beratung macht Helge Kühl, freier Versicherungsmakler, Tel. 04346/5031).

6. Durchaus zusätzlich (wie bei jedem Arbeitnehmer) macht eine freiwillige Versicherung bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft Sinn (Fotografen: Berufsgenossenschaft Druck und Papier; Videofilmer: Berufsgenossenschaft Elektrotechnik und Feinmechanik).

7. Altersvorsorge ist erforderlich. Im Regelfall ist ein Riesterprodukt die richtige Wahl für Gering- und Mittelverdiener, weil sie direkte Zuschüssse erhalten. Die Rürup-Rente dagegen schützt vor der Steuer, darf aber wie die Riester-Rente nicht auf einen Schlag in Anspruch genommen werden, sondern nur in monatlichen Teilzahlungen.

Darüber hinaus gilt: Lassen Sie sich nicht erzählen, es gebe die "eine", besonders sichere oder renditeträchtige Geldanlage. Klar ist: Eine Kapital-Lebensversicherung macht nur Sinn, wenn man lange einzahlt, d.h. die üblichen 30 Jahre lang dabei bleibt. Eine frühere Auflösung führt zu empfindlichen Nachteilen. Fonds gelten als renditeträchtig, sind aber auch sehr riskant: Sie können geschlossen und ersatzlos gestrichen werden. Das ist nicht sehr viel Sicherheit... Auch die eigen genutzte Wohnimmobilie kann eine gute Altersvorsorge sein. Überdies sollten Freie stets prüfen, ob sie übrig gebliebenes Geld nicht weiter in ihr bestehendes Unternehmen investieren, statt es an den Kapitalanlagemarkt zu geben.

Die Antwort lautete übrigens: "Vermutlich nur knapp zehn Prozent!" Immer wieder erkennen Kolleg/inn/en zu spät, wie wenig sie in staatliche Systeme eingezahlt haben, wie wenig sie in Problemfällen und im Alter erhalten. Gerade die jetzige Neu-Rentner-Generation erkennt schmerzhaft, wie wenig die Rundfunkanstalten in den 70er Jahren für sie eingezahlt hat - woraus geringste Rentenansprüche resultieren.

PS: Finanztest hat aktuell in einem Sonderheft die Berufsunfähigkeitsversicherungen geprüft. Vor Abschluss sicherheitshalber aber noch einmal Helge Kühl fragen.

Freie Fotografen der Frankfurter Rundschau...

...im Regionalteil erhalten offenbar neue Verträge, in denen die Honorierung pro Bild durch Tagessatz ersetzt werden soll. Die Zahl der Einsatztage soll angeblich ebenfalls begrenzt werden, hinzu sollen umfangreiche Rechte-Abtretungen kommen, wie zu hören ist. Mitglieder, die von Vertragsänderungen betroffen sind, werden um umgehende Meldung bei ihrem Landesverband (im Regelfall ja vermutlich der DJV Hessen, info@djvhjessen.de) und beim DJV-Bundesverband (hir@djv.de) gebeten.

Beste Bilder und Video von Visa Pour l´Image

Der "Digital Journalist" (englischsprachig) zeigt in seiner Juli-Ausgabe "die besten Bilder von Visa Pour l´Image 2007" und ein Video zum Thema "Jean-François Leroy - The Man Behind Visa Pour l'Image":

http://digitaljournalist.org/issue0708/visa_intro.html

(via jan_edward.blogspot.com)

Honorarumfrage läuft...

...und läuft, die Antworten trudeln munter ein. Vielen Dank. Weiter so. Zu finden ist sie hier, jetzt sogar mit SSL-Variante. Und Datenschutzhinweis.

Am sichersten bleibt freilich die persönliche Übergabe in geschlossenem Umschlag an die/den Geschäftsführer/in eines DJV-Landesverbandes, von wo auf Wunsch hin die Daten auf besonders sicherem Weg an uns auch persönlich übergeben werden, also spätestens zur nächsten Gesamtvorstandssitzung in, ähm, Potsdam. Und das ist schon Mitte September, das reicht vollkommen ;) ...

Honorarumfrage

Der DJV berät seit Jahrzehnten in Sachen Honoraren und gibt hierzu Übersichten heraus, die unter www.djv.de/freie abrufbar sind. Der DJV ist daher auch Mitglied der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), von der die jährliche Übersicht "Bilderhonorare" herausgegeben wird, die unter www.bvpa.org, bei der die MFM organisatorisch angesiedelt ist, bestellt werden kann (Mitglieder der daran beteiligten Organisationen zum Mitgliederpreis).

Honorardaten werden vom DJV seit langem durch Umfragen, Stichproben, Einzelnachfragen sowie in Gremiensitzungen ermittelt. Zur weiteren Gewinnung von Honorardaten ist jetzt auch eine permanente Online-Abfrage von Honoraren eingerichtet worden, über die Honorardaten eingegeben werden können. Hierzu steht auch eine SSL-geschützte Seite zur Verfügung.

http://frei.djv-online.de/?p=64

SSL: https://sslsites.de/frei.djv-online.de/?p=64

Die Honorardaten werden vertraulich behandelt; die anonyme Abgabe ist möglich. Die Angaben werden unter Plausibilitätskriterien geprüft und werden zur Beratung von Mitgliedern verwendet.

Presse Foto Hessen-Thüringen 2007

Zum ersten Mal findet jetzt der Wettbewerb "Presse Foto Hessen-Thüringen", der von den DJV-Landesverbänden Hessen und Thüringen veranstaltet wird.

Der Wettbewerb soll die Arbeit fotografierender, hauptberuflicher Journalistinnen und Journalisten der Öffentlichkeit nahe bringen und das aktuelle Geschehen in Hessen und Thüringen dokumentieren.

Mehr dazu unter:

http://www.djvhessen.de/Seiten/Termine/Journalistenpreise.htm

Einsendeschluss: 13. Oktober 2007

Heute Blow up, wie zu erwarten

Und wie zu erwarten, heute von 23.15-01.00 Uhr, im Bayerischen Fernsehen, Blow up
(zum Tode von Michelangelo Antonioni). In diesem Zusammenhang ist das Titelfoto der Frankfurter Rundschau von gestern zu erwähnen, ein älteres AP-Bild von Ingmar Bergman (der heute abend auch im ZDF zu sehen ist), das fast über die ganze Seite läuft, Kompliment an die Bildredaktion.