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Macht die Foren dicht...


Die für durchaus restriktive Rechtsprechung in Sachen Presserecht bekannte Pressekammer des Landgerichts Hamburg hat entschieden, dass Blogger, die Kommentare ohne vorherige Kontrolle zulassen, für die Kosten einer rechtsanwaltlichen Mahnung haftbar gemacht werden können, selbst wenn ein rechtsverletzender Kommentar zeitnah nach dem Eintrag entfernt wurde. Jedenfalls gelte das in Fällen, in denen kontroverse Themen im Blog behandelt werden. Konkret wurde in dem Verfahren die einstweilige Verfügung gegen den Journalisten Stefan Niggemeier bestätigt. Ein Bericht (Verhandlungsmitschrift) zum Verfahren findet sich auf der bekannten Internetseite buskeismus.de.

Konkret bedeutet das Urteil für alle Blogger, dass sie bis zu einer anderen Entscheidung mit freigeschalteten Kommentarfunktionen erhebliche Risiken eingehen.