Enquete-Kommission will weiter an KSK basteln
Der Bericht der Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags "Kultur in Deutschland" ist jetzt beim Bundestag abrufbar (Dokument im Format PDF).
Er enthält verschiedene Ausführungen und Handlungsempfehlungen zum Thema Künstlersozialkasse, insbesondere auf Seite 302. Der DJV wird sich in den nächsten Wochen mit den verschiedenen Vorschlägen auseinandersetzen, der Fachausschuss Freie Journalisten wird dazu auch noch eine Position entwickeln. Nicht alle Vorschläge erscheinen schlüssig. Das gilt insbesondere auch für den Vorschlag der Kommission, § 2 Satz 2 Künstlersozialversicherungsgesetz wie folgt zu fassen:
„Publizist im Sinne dieses Gesetzes ist, wer als Schriftsteller, Journalist oder in ähnlicher Weise publizistisch tätig ist oder Publizistik lehrt.“
Bisher war dort von "sonstiger Weise" die Rede. Da ein Mitglied der Kommission uns bereits am Dienstag bei einer Befragung nicht wirklich beantworten konnte, wie sich die Änderung auswirken wird, sondern Mutmaßungen anstellte, wie die Rechtsprechung damit umgehen könnte (!), erscheint diese Änderung natürlich zumindest diskutabel. Beabsichtigt ist aber wohl der Ausschluss von Trauerrednern und vergleichbaren Berufstätigen, - wie gesagt, ob das durch das Wort "ähnlich" klappt, dürfte natürlich fraglich sein. Ob noch andere Berufsbilder mit dem Bade ausgeschüttet werden, ist dabei natürlich nicht abzusehen. Das ist bedenklich.
Weitere Vorschläge der Kommission sind beispielsweise, dass Entscheidungen der KSK auch für die Finanzverwaltung bindend sein sollen. Auch dieser Vorschlag ist natürlich für jeden, der den Eigenwillen der verschiedenen juristischen Systeme Arbeit-, Sozial- und Finanzgerichtsbarkeit kennt, reichlich gewagt.
In Kürze wird vom DJV ausführlicher über den Inhalt und mögliche Folgen informiert. In jedem Fall handelt es sich um einen interessanten, diskussionswürdigen Stoff, der einer angemessenen Debatte wert ist. Alle Mitglieder sind aufgefordert, sich in diese wichtige Diskussion einzubringen.
