Bitte besuchen Sie unser neues Layout - Bildjournalisten

Aus für "Bildblog" und andere?

Ein unternehmenskritisches Blog darf nicht unter einer Internetadresse in der Form "www. unternehmensname blog.de" betrieben werden. So jedenfalls lautet der Beschluss des Oberlandesgerichts Hamburg vom 31. Mai 2007, Aktenzeichen 3 W 110/07, auf das der "Titelschutzanzeiger" vom 3. Juli aufmerksam macht. Begründet wird das mit dem Namensrecht des Unternehmens. Es bestehe die Gefahr, dass der Leser glaube, es handele sich um einen Blog des Unternehmens selbst.

Seltsame Entscheidung, denn bisher wurden Blogs vom Publikum eher selten als rein werbende Veröffentlichungen wahrgenommen. Steht nun auch das "BILDblog" zur Disposition, weil ein unbefangener "BILD"-Leser etwa meinen könnte, Herr Niggemeier sei Propagandist für Herrn Diekmann?

Die Kanzlei Damm & Mann macht darauf aufmerksam, dass der gleiche Senat die Domain "awd-aussteiger.de" für zulässig hielt, weil durch den Begriff "Aussteiger" die Distanz zur Firma klar werde. "BILDAussteiger.de"/"BILDKritiker.de" sind heute (9.7.07) noch frei - klingen freilich längst nicht so klar wie "BILDblog".

Der Beschluss im Volltext findet sich unter www.damm-mann.de im Bereich "Rechtsprechung".