Bitte besuchen Sie unser neues Layout - Bildjournalisten

Springer versus Freie: Jetzt spricht Justitia

Der DJV hat gemeinsam mit ver.di und freelens eine einstweilige Verfügung beim Berliner Landgericht mit dem Ziel eingereicht, dass dem Verlag Axel Springer die Nutzung der neuen Honorarregelungen gegenüber freien Journalisten untersagt wird. Hierbei handelt es sich um eine Verbandsklage.

Das Gericht hat eine mündliche Verhandlung angeordnet. Die 16. Zivilkammer hat das Verfahren auf den 20.3.2007 terminiert und die Parteien geladen. Uhrzeit und Ladung sind noch nicht mitgeteilt worden.

Zum Hintergrund: Eine einstweilige Verfügung führt nur dazu, dass dem Antragsgegner die Nutzung vorläufig untersagt wird. Er kann gegen die Entscheidung weiter vorgehen. Endgültig wird, wenn Widerspruch eingelegt wurde, erst im "gewöhnlichen" Zivilprozess entschieden.

Mit dem Mittel der Verbandsklage gehen die Verbände einen neuen Weg zur Durchsetzung angemessener Honorarregelungen. Bisher hatten die Verbände vor allem auf tarifvertragliche Regelungen sowie die Verhandlung angemessener Vergütungsregelungen gesetzt. Der Axel Springer Verlag war der Aufforderung, die Ergebnisse der Verhandlungen abzuwarten, allerdings nicht gefolgt, sondern hatte auf seinen einseitig festgelegten Honorarregelungen bestanden. Unabhängig von der Verbandsklage haben zahlreiche freie Journalisten dem Verlag bereits ihren Widerspruch mitgeteilt. Obwohl der Verlag beteuert hatte, dass diese Regelungen alle individuell verhandelbar und nicht zwingend seien, wurde bei mindestens einem DJV-Mitglied bereits die Zusammenarbeit mit dem Argument abgelehnt, da die Vertragsbedingungen zu akzeptieren seien.

Ungeachtet des derzeitigen Klageverfahrens setzen die Urheberverbände DJV und ver.di ihre Verhandlungen mit den Verlegerverbänden zur Schaffung angemessener Honorarbedingungen fort.